BGH-Urteil: Abstellgenehmigung ist keine wirksame Zustellung
Eine Abstellgenehmigung, ohne Benachrichtigung gilt offenbar nicht als wirksame Zustellung, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt. Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen eine Reihe von Vorschriften aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Paketzustellers vorgegangen. In einigen Fällen entschied der BGH (I ZR 212/20) zugunsten der Verbraucherschützer.