Tesla:

Streit um Ladesäulen landet vor dem EuGH

Deutschland-KarteTesla und Fastned wollen bei den E-Ladesäulen mitmischen. Nun landet der Streit mit dem Bund vor dem EuGH. Deutschland hinkt in Sachen E-Ladesäulen hinterher. Während es in den Niederlanden an jeder Rast- und Tankstelle an der Autobahn Schnellladesäulen gibt, hat Deutschland erst 2021 das Schnellladegesetz (SchnellLG) erlassen. Nun soll der EuGH klären, ob die damit verbundene Auftragsvergabe rechtswidrig war.

Verträge mit Tank & Rast wurde erweitert

Hintergrund des ganzen Streits ist der Vertrag mit der Autobahn Tank & Rast GmbH & Co. KG. Das Unternehmen betreibt 90 Prozent aller Autobahnraststätten in Deutschland. Diese Stellung geht auf Konzessionsverträge aus den 1990ern Jahren zurück.

Um den Plan einer flächendeckenden Versorgung mit Schnellladesäulen rasch umzusetzen, wurde dieser Vertrag im Zuge des Schnellladegesetzes erweitert: Die Tank & Rast soll auch Schnellladesäulen errichten und betreiben.

Da der Vertrag mit der Tank & Rast lediglich erweitert wurde, verzichtete der Bund auf eine öffentliche Ausschreibung. Diese wäre aber notwendig gewesen, kritisieren Tesla und Fastned. Es folgte eine Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Die Klage zielt darauf ab, dass die Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Unternehmen für unwirksam erklärt wird. Der Bund hingegen beruft sich auf eine Ausnahmeregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dieses Gesetz sieht zwar Vergabeverfahren vor; ist beim Abschluss eines Vertrages aber nicht vorhersehbar, dass irgendwann einmal eine Erweiterung notwendig sein wird, ist keine öffentliche Ausschreibung notwendig. Wichtig ist lediglich, dass sich bei der Erweiterung nicht der Gesamtcharakter des Vertrages ändert.

Ob die Bundesregierung tatsächlich auf eine Ausschreibung verzichten durfte, soll nun der EuGH klären. Das OLG Düsseldorf hat diese Frage jedenfalls nun laut LTO an die europäischen Richter vorgelegt, da es um die Auslegung einer EU-Richtlinie geht.

Geschrieben von Sandra May
Dieser Artikel wurde zuerst auf dem Portal Logistik-Watchblog.de veröffentlicht.