Herausforderung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Aber für wen eigentlich?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, „menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen.