Logistik wird aus dem Takt, aber nicht zum Stillstand kommen
Mit ihrem für den 27. März 2023 angekündigten großangelegten Warnstreik streuen die Gewerkschaften EVG und ver.di schon wieder vorsätzlich Sand in das Getriebe der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens. Durch konzertierte Arbeitsniederlegungen bei der Deutsche Bahn, in den Flughäfen, in den Seehäfen, bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Teilen der Autobahn GmbH soll die Mobilität Deutschlands am kommenden Montag zum Stillstand gebracht werden.
Derartigen Ausnahmesituationen zeigt sich die Logistikbranche zwar grundsätzlich gewachsen, Kollateralschäden wird es aber auch in der Steuerung von Lieferketten und bei Gütertransporten geben, die bis in den internationalen Warenverkehr ragen. Sendungen stauen sich, müssen umgeroutet werden und treffen vielfach verspätet an ihren Bestimmungsorten ein.
Die bisherigen Gewerkschaftsaktionen in den deutschen Seehäfen haben bereits zu massiven Einschränkungen im Schiffszu- und Ablauf geführt, so dass sich erneut Containerstaus bilden. Wieder wird am Montag so genannten Belly-Fracht, die im Rumpf von Passagierflugzeugen befördert wird, liegen bleiben und auf die Streikfolgetage zum Weitertransport verteilt werden müssen. Der Umfang der Störungen des Gütertransports auf Schiene und Straße ist derzeit noch nicht absehbar.
Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik: „Die Speditionshäuser sind im Umgang mit Krisen- und Extremsituationen äußerst routiniert. Das Uhrwerk der Logistik wird möglicherwiese kurzfristig aus dem Takt, aber nicht zum Stillstand kommen. Die Grundversorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung bleibt gesichert.“
Dies mindert aber nicht im Geringsten die Fundamentalkritik des DSLV an einem Warnstreik solchen Ausmaßes. Huster bemängelt:
„Diese Aktion ist erneut ein massiver Eingriff in die Rechtsgüter unbeteiligter Dritter, der erhebliche betriebs- und volkswirtschaftliche Schäden verursacht und den ohnehin angezählten Wirtschaftsstandort Deutschland hart trifft.“
Daher fordert der DSLV eine Reform des für Arbeitgeber unberechenbar gewordenen Arbeitskampfrechts. Huster:
„Es besteht überhaupt keine Balance mehr zwischen den Rechten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Hier muss dringend gesetzlich nachgeschärft werden. Wenn Warnstreiks keine Ausnahmen bleiben, sondern zur Regel werden, bekommt auch die Tarifbindung aus Arbeitgeberperspektive immer weniger Wert. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Streiks gehören ebenso auf den Prüfstand wie Laufzeiten von Tarifverträgen.“
Quelle: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.