Bundesrat stimmt der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu

Endlich kommt die Ladezone!

Endlich ist der Weg frei für das seit Jahren geforderte Verkehrszeichen „Ladezone“, das die Be- und Entladesituation für Lieferverkehre deutlich verbessern wird. Heute hat der Bundesrat der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt, was wiederum die Rechtsgrundlage für die Novellierung der Straßenverkehrsordnung und damit die Einführung des neuen Verkehrszeichens ist.

Die Notwendigkeit des Verkehrszeichens „Ladezone“ für Lieferverkehre wurde schon vor Jahren fraktionsübergreifend anerkannt. Die Gründe liegen auf der Hand. Klar geregelte Ladezonen entlasten den fließenden Verkehr von „Zweite-Reihe-Parkern“, erhöhen die Verkehrssicherheit, reduzieren Schadstoffemissionen und gehen sparsam mit öffentlichem Raum um. Zudem reduzieren sie Stress bei Paketzustellern und können Lieferungen beschleunigen.

Jetzt sind die Kommunen am Zug. Sie können das Verkehrszeichen entweder selbst anordnen oder den Erlass entsprechender Anordnungen z. B. beim Landkreis beantragen. Dabei können sie insbesondere auf den Umweltschutz oder die geordnete städtebauliche Entwicklung als Regelungszweck Bezug nehmen – z. B die Vermeidung vom Zweite-Reihe-Parken.

Eine Simulation des Bundesverbandes Paket- und Expresslogistik (BPEX) mit echten Verkehrs- und Paketdaten für eine typische Straße in Bonn mit Wohnhäusern und Gewerbe hat gezeigt: Der Verkehr läuft flüssiger und die Anzahl der ungewollten Halte für andere Verkehrsteilnehmende als Paketdienste geht um bis zu 70 % zurück. Das führt zu weniger Emissionen und weniger Lärm.

Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX, freut sich, dass die langjährigen Anstrengungen seines Verbandes nun endlich den erhofften Erfolg gebracht haben:

„Lieferzonen sind derzeit unklar geregelt und werden oft fehlgenutzt. Das neue Verkehrszeichen ‚Ladezone‘ enthält nun ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand. Ausnahmen sollen lediglich für Be- und Entladevorgänge gelten. Der einzige Wermutstropfen ist, dass das Verkehrszeichen nicht ausschließlich die gewerbliche, sondern auch die private Nutzung zu lässt. Trotzdem: Wir freuen uns auf die kommende klare Regelung! Zukunftsfähige Kommunen gewährleisten Mobilität und Versorgung – beides wird die Ladezone verbessern.“

Quelle und Bildquelle: Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V.