Cannabis-Legalisierung:

Kiffen am Steuer bleibt weiterhin tabu

Deutschland-KarteKraftfahrer müssen sich vorerst weiter an den Null-Toleranz-Grenzwert bei Cannabis halten.

Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis wurde erst kürzlich beschlossen, ab dem 1. Januar 2024 soll der Konsum in Grenzen straffrei sein. Für Kraftfahrer bleibt der Konsum allerdings weiterhin verboten: Wer Cannabis konsumiert und danach ein Kraftfahrzeug führt, riskiert weiterhin den Führerschein zu verlieren, denn bereits beim erstmaligen Verstoß drohen ein Monat Fahrverbot sowie 500 Euro Bußgeld. Das wird sich auch so schnell nicht ändern, denn der Grenzwert wird – wenn überhaupt – höchstwahrscheinlich erst Mitte kommenden Jahres angehoben werden.

Für das Führen von Kraftfahrzeugen gilt derzeit noch eine Höchstgrenze von 1,0 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum.

Fachleute empfehlen Anhebung des Grenzwertes

Ob der Grenzwert für verbotenes Fahren unter Cannabiseinfluss richtig oder zu niedrig angesetzt ist, darüber wird bereits seit geraumer Zeit diskutiert. „Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfehlen die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut“, schreibt der ADAC zur aktuellen Debatte. Dabei legten sich die Juristen und Mediziner allerdings nicht auf einen bestimmten Wert fest. „Begründung der Expertinnen und Experten: Der THC-Grenzwert sei momentan so niedrig, dass er lediglich einen Cannabis-Konsum nachweise. Einen zwingenden Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung lasse der aktuelle Grenzwert jedoch nicht zu“, schreibt der Automobilclub dazu.

Ähnlich wie beim Alkohol benötigt es einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert, so Dr. Markus Schäpe, Leiter der ADAC Rechtsabteilung. Derartige Werte werden laut der Verkehrsrundschau allerdings erst im Frühjahr kommenden Jahres vorliegen. „Dann steht aber immer noch das Gesetzgebungsverfahren für die nötige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Bußgeldkatalogs (BKatV) aus. Vor der Sommerpause 2024 ist also kaum mit einer Anhebung der Grenzwerte zu rechnen“, so das Portal weiter.

Geschrieben von Corinna Flemming
Dieser Artikel wurde zuerst auf dem Portal Logistik-Watchblog.de veröffentlicht.
Bildquelle: Stefan Komarek