Erste Kündigungen wegen Verstoß gegen 3G-Regel

Seit fast drei Wochen gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Nun kam es zu ersten Kündigungen, wie WAZ und SWR berichteten. Eine Firma in Tettnang kündigte gleich mehrere Mitarbeiter, weil sie sich dem Corona-Test verweigerten. Sie waren weder geimpft, noch genesen, sodass sie täglich einen negativen Corona-Test hätten vorweisen müssen, um die Arbeitsstätte betreten zu dürfen. Zwei angestellte Mitarbeiter erhielten daraufhin die Kündigung, vier Leiharbeiter wurden abgemeldet.

Der Unternehmenssprecher gab an, dass das zwar bedauerlich sei, aber zum Schutz der anderen Mitarbeiter notwendig war.

Abmahnung wegen gefälschter Impfausweise

Auch gefälschte Impfausweise sorgten für Ärger. Zehn Fälle habe es gegeben, in denen Mitarbeiter zugaben, mit gefälschten Impfausweisen zur Arbeit gekommen zu sein. Die Mitarbeiter bekamen daraufhin eine Abmahnung.

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist nicht unumstritten. So gab es unter anderem Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Die 3G-Regel trat am 24. November in Kraft und war Teil des neuen Infektionsschutzgesetzes.

Geschrieben von Hanna Hillnhütter
Dieser Artikel wurde zuerst auf dem Portal Logistik-Watchblog.de veröffentlicht.